ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der
GFG Services Ges.m.b.H.

Unsere AGBs als PDF

I. Grundlagen

Diese Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt mit 1.1.2015 in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt neu abgeschlossenen Verträge. Mit widerspruchsloser Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung oder sonst ausreichender Möglichkeit zur Kenntnisnahme dieser AGB vor oder bei Vertragsabschluss bzw. (konkludente) Zustimmung auch während bestehender Geschäftsverbindung akzeptiert der Kunde diese Bedingungen.

Die GFG Services Ges.m.b.H. wird im Folgenden auch als „Auftragnehmer(in)“ bezeichnet, der jeweilige Vertragspartner auch als „Auftraggeber(in)“ oder „Kunde“. Diese AGB gelten uneingeschränkt gegenüber Unternehmern iSd KSchG. Zwingende Schutznormen zugunsten von Verbrauchern (KSchG) bleiben unberührt und ist diesfalls die jeweilige Bestimmung der vorliegenden AGB gegenüber dem Verbraucher gesetzeskonform auszulegen. Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Unwirksame Bestimmungen sind so zu ergänzen und auszulegen, dass der ursprünglich beabsichtigte Zweck dieser Bestimmung nur soweit abgeändert wird, dass eine gesetzeskonforme Vereinbarung vorliegt.


II. Geltung der AGB

Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind erst durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung verbindlich. Unsere Angestellten sind nicht befugt, Zusatzleistungen oder Entgeltminderungen gegenüber bestehenden Vereinbarungen verbindlich zu vereinbaren oder zuzusagen.


Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.


III. Leistungs- und Qualitätsfeststellung, Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
Angebotsunterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vor Abschluss eines
Vertrages sind wir nicht verpflichtet uns die örtlichen Gegebenheiten im Detail anzusehen, sondern
dürfen für Zwecke unserer Angebote übliche Verhältnisse und üblichen Aufwand voraussetzen. Für
Art und Umfang der Leistungen sind allein der Inhalt des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages
sowie unserer Auftragsbestätigung maßgebend. Spätere Abänderungen sind nur mit unserer
schriftlichen Bestätigung wirksam. Für vorvertragliche Gespräche, Aussagen von Vermittlern, Prospekte etc. übernehmen wir keine Haftung, wenn dies nicht ausdrücklich und schriftlich Inhalt des jeweiligen individuellen Vertrages geworden ist.

Ist für eine bestimmte vereinbarte Dienstleistung keine nähere Leistungsbeschreibung angegeben,
gilt eine durchschnittliche und branchenübliche Qualität als vereinbart. Umgekehrt wird auch
vorausgesetzt, dass von Auftragsgeberseite die üblichen Voraussetzungen (freier Zugang zur
Liegenschaft, übliche Anfahrtsmöglichkeit, keine besonderen oder unbekannten Erschwernisse
oder Gefahren etc.) erbracht werden oder anderenfalls dies vor Vertragsabschluss ausdrücklich
offen gelegt wird. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben
in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen
Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
Bei Annahme des Vertrages wird die Kreditwürdigkeit unserer Kunden vorausgesetzt. Tritt danach
beim Kunden eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein oder erfahren
wir von einer bereits vor Annahme des Kaufvertrages eingetretenen wesentlichen
Vermögensverschlechterung nachträglich, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
Vorauskasse zu verlangen.

IV. Berichterstattung / Mängelrüge

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich bereit, die Leistungen unseres Unternehmens nach
Beendigung dieser am selben Werktag abzunehmen und die Ordnungsgemäßheit zu bestätigen.
Sollte eine solche Abnahme nicht erfolgen, so gelten die Leistungen als ordnungsgemäß erbracht,
wenn eine Mängelrüge nicht unverzüglich, längstens innerhalb von 3 Werktagen nach
Leistungserbringung, erfolgt. Ebenso wird vermutet, dass Schäden nicht durch den Auftragnehmer
verursacht wurden, wenn der jeweilige Schaden nicht unverzüglich nach Art und Höhe dem
Auftragnehmer angezeigt wird. Werden berechtigte Mängel reklamiert, so ist unser Unternehmen
zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Kürzungen der Monatspauschale auf Grund verspätet
gemeldeter Mängel bzw. ohne Einräumung einer angemessenen Frist zur Behebung der Mängel,
dürfen vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden.


V. Übernahmeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter, welche beim Auftragnehmer tätig sind, weder
während deren Tätigkeit in unserem Unternehmen noch bis 6 Monate nach deren Ausscheiden aus
unserem Unternehmen abzuwerben und/oder zu beschäftigen. Für den Fall des Zuwiderhandelns
ist der Auftraggeber verpflichtet, unserem Unternehmen eine Konventionalstrafe in Höhe von €
10.000,- zu bezahlen. Weiterreichende Ansprüche und Forderungen unseres Unternehmens im
Zusammenhang mit der Abwerbung und/oder Beschäftigung bleiben hiervon unberührt und können
zusätzlich eingeklagt werden.


VI. Beendigung der Zusammenarbeit, Vertragsverlängerung

Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit wird jeweils auf einen bestimmten Zeitraum geschlossen.
Dieser Zeitraum wird ab dem Monatsersten nach Beginn der Zusammenarbeit gezählt, sofern der
Beginn der Zusammenarbeit nicht selbst der Monatserste ist. Sollte die Vereinbarung nicht drei
Monate vor Ablauf der vereinbarten Periode schriftlich beim Auftragnehmer gekündigt werden, so
verlängert sich die Zusammenarbeit automatisch ohne gesonderte Vereinbarung um eine weitere
Periode. Sollte eine Zeitangabe fehlen, so zählen automatisch 12 Monate ab Beginn der
Zusammenarbeit als vereinbarte Periode. Ist der Auftraggeber Konsument, gilt Folgendes: Beträgt
die vereinbarte Periode ein Jahr oder einen längeren Zeitraum, so kann die Vereinbarung frühestens zum Ablauf des ersten Jahres, danach zum Ablauf jedes weiteren Halbjahres unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.

Zusätzlich kann der Auftraggeber die Vereinbarung mit einer 3-monatigen Frist jeweils zum
Monatsende aufkündigen, wenn die vereinbarten Leistungen von unserem Unternehmen trotz
zumindest 2-maliger nachweislicher Abmahnung und schriftlicher Aufforderung zur
Mängelbeseitigung nicht ordnungsgemäß erfüllt und wir unsere Verpflichtungen vorsätzlich oder
grob fahrlässig vernachlässigen. Einflüsse wie Streik, Aussperrung usw. stellen keinen Grund zur
Kündigung dar, solche Einflüsse stellen die Vereinbarung vorübergehend ruhend. Unser
Unternehmen ist zur fristlosen Auflösung der Zusammenarbeit berechtigt, wenn der Auftraggeber
mit 2 oder mehr Monatspauschalen im Rückstand ist. In jedem Falle ist eine Kündigung schriftlich
auszusprechen.

VII. Preise/Fälligkeit

Die angebotenen Preise basieren jeweils auf dem aktuellen Lohn- und Preisgefüge des Monates, in
dem Angebot gelegt wird. In den Angebotspreisen sind, wenn dies nicht ausdrücklich anders
angeführt ist, sämtliche Lohnkosten, sowie die üblichen und vorhersehbaren Kosten für
Reinigungschemie, Hilfsmittel, Geräte und Maschinen enthalten. Dies gilt nicht für Regieleistungen.
Für Leistungen, die außerhalb der Normalarbeitszeit liegen werden, Zuschläge von 50%, bzw. 100% (an Sonn- und Feiertagen und während der Nacht - 21.00 Uhr bis Folgetag 6.00 Uhr früh)
verrechnet. Sind die gesetzlichen Zuschläge für Überstunden der eingesetzten Arbeitskräfte jedoch
höher, werden diese Zuschläge verrechnet. Bei Beauftragung zum Abtransport und Entsorgung von
Abfällen aller Art werden auf Grund der sich ständig veränderten Kostenstruktur und der Art der
Abfälle die Kosten immer gesondert in Rechnung gestellt.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
Soweit nicht anders angegeben, sind Zahlungen längstens innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum netto Kassa ohne jeden Abzug zu leisten. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt,
wenn wir über den Betrag verfügen können. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender
Bestimmungen/Widmungen des Kunden Zahlungen nach eigenem Ermessen, insbesondere auch
zunächst auf ältere Schulden, anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind
die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in
Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank sowie alle
notwendigen Kosten der zweckentsprechenden (gerichtlichen und außergerichtlichen)
Rechtsverfolgung zu verlangen.

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine
Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in
Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen. Alle gewährten Rabatte, Skonti, Raten und sonstige
Vergünstigungen werden dadurch hinfällig. Weiters sind wir berechtigt, weitere Leistungen nicht nur
aus dem jeweiligen, sondern auch aus anderen Verträgen ganz oder teilweise zurückzuhalten oder
abzulehnen und die Vorauszahlungen der Leistungen zu verlangen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nicht berechtigt, es sei denn diese werden von uns
ausdrücklich anerkannt.

VIII. Leistungsumfang / Leistungserbringung

Der vereinbarte Preis gilt nur für normale Verschmutzung. Reinigungen nach Professionisten,
Handwerkern, Umzügen, usw. sowie Entfernen von nicht wasserlöslichen Flecken wie Teer, Lacke,
Dispersion, Wachs, usw, die nicht mit üblichen Allzweckreinigern entfernbar sind und mit
Speziallösungsmitteln behandelt werden müssen, sind von diesem Vertrag nicht umfasst und
müssen gesondert vereinbart und verrechnet werden. Ebenso wird die Reinigung von Ekel
erregenden Verschmutzungen extra verrechnet.

Die Reinigung unterbleibt, wenn Verkehrsflächen im Zuge des routinemäßigen
Reinigungsdurchganges durch abgestellte Fahrzeuge oder sonstige Gegenstände nicht begehbar
sind. Hieraus erwächst dem Auftraggeber kein Anspruch auf Preisreduktion. Ebenso ist keine
Preisreduktion bei einer vorübergehenden Flächeneinschränkung aufgrund von Bauarbeiten,
Aufgrabungen etc. möglich.
Im Falle höherer Gewalt, z.B. Zusammenbruch des Individualverkehrs, extreme Schneemengen,
kann eine termingerechte Leistungserbringung nicht gewährleistet werden. Verzögerungen der
Leistungserbringung in Folge höherer Gewalt, berechtigen den Auftraggeber nicht zu einer
Reduktion des Entgelts.

IX. Preisänderungen

Die Preise sind veränderlich, wenn ein Beschluss der „Unabhängigen Schiedskommission beim
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten“ dies genehmigt. Sollte es die Unabhängige
Schiedskommission nicht mehr geben, so sind diese Preise an eine Nachfolgeinstitution gebunden,
die die Empfehlungen der Fachinnung prüft und freigibt. Sollten sich diese Kommissionen für
Aufträge welche nach einem bestimmten Datum geschlossen wurden für nicht zuständig erklären
so gilt folgende Regelung:
Die Preisbasis bildet der Verbraucherpreisindex 2020. Für die Berechnung wird jeweils der auf
dieser Basis erhobene Wert im Monat der Angebotslegung herangezogen. Die Preise werden jeweils
zum 1. Jänner des Folgejahres mit dem Prozentsatz der Differenz seit der vorherigen Erhöhung
oder Senkung angeglichen. Es findet eine jährliche Anpassung mit der für Jänner dieses Jahres
verlautbarten Indexzahl statt. Dies gilt auch für alle angebotenen Regieleistungen und -
stundenlöhne.

X. Objektinformation

Der Auftraggeber verpflichtet sich, unserem Unternehmen vor Aufnahme der Tätigkeit sämtliche
vorhandene technische Einrichtungen, welche im Zuge unsrer Tätigkeit betroffen sind, zu instruieren und auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen.
Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet, unserem Unternehmen jede Änderung hinsichtlich der
Adresse, Straßenbezeichnung und/oder Hausnummerbezeichnung der betreuten Liegenschaft
unverzüglich bekannt zu geben.

Es wird unserem Unternehmen gestattet, in der betreuten Liegenschaft eine Hinweistafel
anzubringen, wo der Name unseres Unternehmens sowie die Telefonnummer angeführt ist, um den
Nutzern der Liegenschaft das Erreichen unseres Unternehmens im Bedarfsfall zu ermöglichen.

XI. Erreichbarkeit des Objektes

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Zutritt zum Objekt zum Zwecke der Erfüllung unserer
Dienstleistungen für unsere Mitarbeiter ohne Verzögerung zu ermöglichen. Dies kann durch
Übergabe der notwendigen Schlüssel oder durch Nominieren einer Person, welche den Zutritt
ermöglicht, erfolgen. Stehzeiten, auf Grund nicht zugänglicher Räumlichkeiten werden in Rechnung
gestellt, bzw. werden diese Räumlichkeiten im Zuge dieser Reinigung vernachlässigt. Der
Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den Zugang zu allen Gebäude- bzw. Grundstücksflächen und
–teilen, welche Teil des Dienstleistungsvertrages sind, ungehindert und gefahrlos zu ermöglichen,
anderenfalls die Reinigung unterbleibt, ohne dass daraus Ansprüche auf Entfall oder Minderung des
Entgeltes bestehen.

XII. Haftung des Auftraggebers

Dieser Vertrag ist von Seiten des Auftraggebers an seine Rechtsnachfolger zu überbinden. Im Falle
der Veräußerung der Liegenschaft oder Wechsel der Hausverwaltung haftet der ursprüngliche
Auftraggeber für sämtliche Außenstände und alle künftigen Forderungen aus dem Vertrag bis zu
einer Schuldübernahme durch den Rechtsnachfolger (mit Zustimmung des Auftragnehmers bei
Einzelrechtsnachfolge) oder einer ordnungsgemäßen Kündigung des Vertrages.

Bei einer Mehrheit von Hauseigentümern haften alle für Verpflichtungen aus diesem Vertrag zur
ungeteilten Hand. Für den Fall, dass der Hausverwalter Namen, Beruf und Anschrift der
Hauseigentümer bei Vertragsabschluss nicht bekannt gibt, haftet der Hausverwalter neben den
Eigentümern als Bürge und Zahler, wenn nicht eindeutig erkennbar ist, dass der Hausverwalter im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung den Vertrag abschließen wollte.


XIII. Haftung des Auftragnehmers

Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Ersatz für
leichte Fahrlässigkeit sowie generell von entgangenem Gewinn ist jedenfalls ausgeschlossen.
Entsteht ein Schaden auf Grund mangelnder Information oder Einweisung im Objekt, so besteht für
unser Unternehmen keine Verpflichtung zur Schadenswiedergutmachung. Besteht eine
Versicherungsdeckung für den eingetretenen Schaden, ist unsere Haftung betraglich auf die
Versicherungssumme beschränkt. Für Kosten, die im Falle eines Verlustes von an uns übergebene
Schlüssel über die Kosten des Nachschlüssels hinausgehen, wird keine Haftung übernommen.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsschluss (culpa in contrahendo) und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als
auch gegen unsere Erfüllungs-, Besorgungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit
nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von
mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer
Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.

XIV. Firmenlogo

Mit der Unterschrift erklären Sie sich bereit, dass wir Ihr Logo als Referenz auf unserer Homepage
(ausschließlich) verwenden dürfen.

XV. Allgemeines

Es gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer alle in dieser Vereinbarung beschriebenen
Leistungen ohne weitere gesonderte Rücksprache an Partnerfirmen weitergeben kann, was jedoch
die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber in keiner Weise schmälert.
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Zuständig ist, soweit
nicht zwingende Gerichtsstände vorliegen (z.B. KSchG), ausschließlich das nach dem Sitz der
Auftragnehmerin örtlich zuständige Gericht in Tulln

Unsere Kunden sagen:

Silke Schermann vor 3 Monaten

Für die Reinigung meiner vielen Fenster und Raffstore habe ich schon ein paarmal GFG Services engagiert. Alexander Szigetvary ist extrem professionell und zuvorkommend. Seine kompetenten und freundlichen Mitarbeiter leisten eine tolle Arbeit bei der Reinigung, aber auch dabei, die Wohnung in perfektem Zustand zu verlassen. Höchste Empfehlung für GFG von meiner Seite.

Pablo Viveros vor 4 Monaten

Super Reinigungsfirma! Zuverlässig, genau und schnell.
Top auch für Büroreinigungen.

Maximilian Kasparek vor 2 Monaten

Super Reinigungsfirma, kann ich nur empfehlen.

 

WEMIT Services vor 5 Monaten

GFG Services ist ein schönes Beispiel wie positiv Büroreinigung sich anfühlen kann. Abgesehen von der Qualität, beeindruckt uns die Freundlichkeit die sich durch das ganze Unternehmen zieht, von der Geschäftsführung bis zur Reinigungskraft vor Ort.

Martin Mauerer vor 4 Monaten

Sauber, schnell, effizient - Perfekt

Thomas Winter vor 2 Monaten

Zum weiterempfehlen bei Büroreinigungen und Fassaden

Dani 01.03.2022

Die gesamte Abwicklung war schnell und unkompliziert. Über das Ergebnis bin ich sehr zufrieden. Das Personal ist freundlich und professionell, vorallem die Dame am Telefon hat mich super beraten. Vielen Dank, gerne wieder!!

Ariane Vellusig 02.03.2022

Sehr gute Erfahrungen gemacht- kann ich nur jedem weiterempfehlen!

Ferdinand Kasperer 28.02.2022

GFG hat bei uns zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet und alle waren happy! Die Truppe war freundlich und bemüht, Herr Szigetvary hat ein tolles Team!


Ihre Vorteile

Persönlich
Unsere Objektbetreuer sind rund um die Uhr erreichbar und schnell vor Ort.

Preislich fair
Kostenloses Offert bei fairer Preisgestaltung und kostenlose, unverbindliche Objektbesichtigung.

Flexibel
Voller Einsatz an 365 Tagen trotz Urlauben und Krankenständen.

Meisterlich
Unser Know-how als österreichischer Meisterbetrieb macht sich bezahlt.

Umweltfreundlich
Unsere eingesetzten Reinigungsmittel sind biologisch abbaubar.